Rechtsprechung
BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsratswahl - Mitgliederzahl - Arbeitnehmereigenschaft
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 9, § 7, § 19
Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 9, § 7, § 19
Betriebsratswahl: Wahlberechtigung von Aushilfen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 06.06.1990 - 4 BV 28/90
- ArbG Essen, 06.06.1990 - 4 BV 29/90
- LAG Düsseldorf, 26.09.1990 - 12 TaBV 74/90
- BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Papierfundstellen
- BAGE 68, 74
- NZA 1992, 36
- BB 1991, 2308
- BB 1992, 136
- DB 1992, 46
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90
Arbeitrechtlicher Status einer Fernsehreporterin
Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Häufig tritt auch eine fachliche Weisungsgebundenheit hinzu (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter B II 1 der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu I 1 der Gründe).Maßgeblich für ein Arbeitsverhältnis ist, daß der Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verfügen darf (vgl. BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., unter III der Gründe, m. w. N.).
Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist die letztere maßgebend; denn aus der praktischen Handhabung der Vertragsbziehungen lassen sich am ehesten Schlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (…vgl. BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP, aaO, zu B II 3 der Gründe, m. w. N.; BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu I 2 der Gründe; Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, beide n.v.).
Auch im Rahmen eines freien Dienst- oder Werkvertrages kann der Dienstberechtigte oder Werkbesteller derartige Vorgaben machen, ohne daß dies zu einer Weisungsabhängigkeit hinsichtlich der Arbeitszeit führt, wie sie für das Arbeitsverhältnis typisch ist (vgl. BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., unter III 4 der Gründe).
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Häufig tritt auch eine fachliche Weisungsgebundenheit hinzu (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter B II 1 der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu I 1 der Gründe).Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist die letztere maßgebend; denn aus der praktischen Handhabung der Vertragsbziehungen lassen sich am ehesten Schlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (vgl. BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP, aaO, zu B II 3 der Gründe, m. w. N.; BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu I 2 der Gründe; Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, beide n.v.).
- BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88
Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur …
Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
a) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Ermittlung der Größe des zu wählenden Betriebsrats gemäß § 9 Satz 1 BetrVG nur betriebsangehörige Arbeitnehmer berücksichtigt werden dürfen (vgl. Senatsbeschluß BAGE 61, 7, 12 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972, unter B II 1 b der Gründe).Dementsprechend hat der Senat bereits eine als Gruppenwahl durchgeführte Betriebsratswahl, bei der ein zu großer Betriebsrat gewählt worden war, für insgesamt anfechtbar erachtet (BAGE 61, 7 = AP Nr. 1 zu § 9 BetrVG 1972).
- BAG, 28.11.1990 - 7 ABR 51/89
Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern - Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis …
Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Die kurze Dauer der Einsätze und die weitestgehende Bestimmung der zu erbringenden Dienstleistung bereits im Vertrag selbst sprechen erheblich gegen eine persönliche Abhängigkeit vom Dienstberechtigten mit der Folge, daß kein Arbeitsverhältnis vorliegt (vgl. auch BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit sowie BAG Beschlüsse vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 66/89 -, n.v., unter B IV 2 a der Gründe, und vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, n.v., unter B II 1 der Gründe).Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist die letztere maßgebend; denn aus der praktischen Handhabung der Vertragsbziehungen lassen sich am ehesten Schlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (…vgl. BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP, aaO, zu B II 3 der Gründe, m. w. N.; BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu I 2 der Gründe; Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, beide n.v.).
- BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 66/89
Begründung der Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung nach § 7 …
Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Die kurze Dauer der Einsätze und die weitestgehende Bestimmung der zu erbringenden Dienstleistung bereits im Vertrag selbst sprechen erheblich gegen eine persönliche Abhängigkeit vom Dienstberechtigten mit der Folge, daß kein Arbeitsverhältnis vorliegt (vgl. auch BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit sowie BAG Beschlüsse vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 66/89 -, n.v., unter B IV 2 a der Gründe, und vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, n.v., unter B II 1 der Gründe).Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist die letztere maßgebend; denn aus der praktischen Handhabung der Vertragsbziehungen lassen sich am ehesten Schlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (…vgl. BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP, aaO, zu B II 3 der Gründe, m. w. N.; BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu I 2 der Gründe; Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, beide n.v.).
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …
Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Denn abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Kriterien lassen sich nicht aufstellen (vgl. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe). - BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 14/76
Betriebsratswahl: Mängel infolge unzutreffender Anzahl zu wählender Mitglieder
Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Das Wahlverfahren beruht vielmehr auf einem wesentlichen Mangel i. S. des § 19 Abs. 1 BetrVG, so daß die Betriebsratswahl wiederholt werden muß (BAGE 28, 212, 215 = AP Nr. 5 zu § 19 BetrVG 1972, unter III 2 der Gründe). - BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 40/76
Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zum Betriebsrat - Tatsächliche Zuordnung - …
Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Sie sind i. S. des Betriebsverfassungsrechts keine betriebsangehörigen Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - AP Nr. 3 zu § 19 BetrVG 1972, unter B II 5 der Gründe; BAGE 29, 398, 403 = AP Nr. 2 zu § 8 BetrVG 1972, unter II 2 a der Gründe). - BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte
Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Die kurze Dauer der Einsätze und die weitestgehende Bestimmung der zu erbringenden Dienstleistung bereits im Vertrag selbst sprechen erheblich gegen eine persönliche Abhängigkeit vom Dienstberechtigten mit der Folge, daß kein Arbeitsverhältnis vorliegt (vgl. auch BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit sowie BAG Beschlüsse vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 66/89 -, n.v., unter B IV 2 a der Gründe, und vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, n.v., unter B II 1 der Gründe). - BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Eine Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn bei ihr gegen allgemeine Grundsätze einer ordnungsgemäßen Wahl in einem so hohen Maße verstoßen worden ist, daß auch der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl nicht mehr vorliegt (vgl. BAGE 44, 57, 59 f. = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe). - BAG, 25.06.1974 - 1 ABR 68/73
Anfechtung eines Betriebsratswahl wegen Nichtaufnahme eines bestimmten …
- BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68
Anforderungen an die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen …
- BAG, 20.05.1969 - 1 ABR 20/68
Gruppenwahl - Anfechtung - Wahl in einer Gruppe - Gruppeneinteilung - …
- BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Die Betriebsratswahl ist daher unwirksam, weil sie auf einem wesentlichen Mangel iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG beruht (BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 31, zu B II 4 der Gründe). - BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 17/07
Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder
Der Verstoß gegen § 9 BetrVG führt zur Unwirksamkeit der Wahl (vgl. etwa BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 31, zu B II 4 der Gründe). - BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 52/91
Betriebsratswahl - Arbeitnehmer - Heimarbeit
Häufig tritt auch eine fachliche Weisungsgebundenheit hinzu (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 29. Mai 1991, BAGE 68, 74, - 7 ABR 67/90 -, zu B II 2 b aa der Gründe).Die weitgehende Bestimmung der zu erbringenden Leistung bereits im Vertrag selbst spricht erheblich gegen eine persönliche Abhängigkeit vom Dienstberechtigten mit der Folge, daß kein Arbeitsverhältnis vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Beschluß vom 29. Mai 1991, aaO; BAG Beschluß vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, n.v., zu B II 1 der Gründe).
Denn abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Kriterien lassen sich nicht aufstellen (vgl. BAGE 41, 247, 254 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 29. Mai 1991, aaO).
Maßgeblich für ein Arbeitsverhältnis ist insoweit, daß der Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verfügen darf (vgl. BAG Beschluß vom 29. Mai 1991, aaO; BAG Beschluß vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III der Gründe).
Widersprechen sich Vereinbarungen und tatsächliche Durchführung, so ist die letztere maßgebend; denn aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen lassen sich am ehesten Schlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe, m. w. N.; BAG Beschluß vom 29. Mai 1991, aaO, m. w. N.).
- BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste
Die gemäß § 19 Abs. 2 BetrVG fristgebundene Wahlanfechtung hat zwar rechtsgestaltenden Charakter (vgl. BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 68, 74; Kreutz GK-BetrVG 11. Aufl. § 19 Rn. 125; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 19 Rn. 67) . - BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des …
Die erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl hatte damit keine rückwirkende Kraft, sondern wirkte nur für die Zukunft (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316, 318; 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier BetrVG 25. Aufl. § 19 Rn. 49; Thüsing in Richardi BetrVG 12. Aufl. § 19 Rn. 62; WPK/Wlotzke BetrVG 4. Aufl. § 19 Rn. 21) . - BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91
Wahlberechtigung von Zeitungszustellern
Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation wird besonders dadurch deutlich, daß der Arbeitnehmer hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der übernommenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; siehe auch Senatsbeschluß vom 29. Mai 1991, BAGE 68, 74, zu B II 2 b aa der Gründe, m. w. N.). - BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff
Die Wahl ist vielmehr ungültig (BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 64 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 31, zu B II 4 der Gründe). - BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04
Betriebsratswahl - ABM-Beschäftigte - Wahlberechtigung
Sie sind keine betriebsangehörigen Arbeitnehmer iSd. § 5 Abs. 1 BetrVG (BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74 = AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 31, zu B II 2 a der Gründe; 25. Juni 1974 - 1 ABR 68/73 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 3, zu B II 5 der Gründe) und deshalb nicht nach § 7 Satz 1 BetrVG wahlberechtigt. - LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsratsgröße - Mitarbeiterpool - …
Ein erheblicher Verfahrensfehler ist darin zu sehen, dass entgegen § 9 BetrVG ein Betriebsrat aus neun Mitgliedern statt aus sieben Mitgliedern gewählt worden ist (vgl. BAG Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 31; BAG Beschluss vom 12. Okt. 1976 - 1 ABR 1/76 - EzA § 8 BetrVG 1972 Nr. 2).Maßgeblich ist die normale Beschäftigtenzahl, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist (so LAG Düsseldorf Beschluss vom 26. Sept. 1990 - 12 TaBV 74/90 - DB 1990, 239, Rechtsbeschwerde: BAG Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 31).
- LAG München, 21.10.2004 - 3 TaBV 16/04
Ausschüsse des Betriebsrats, Zusammensetzung
In beiden Fällen - sowohl im Falle einer nichtigen Wahl als auch bei einer erfolgreichen Anfechtung der Wahl (wobei der Feststellungsantrag Ziffer 1 der Beschwerdeanträge kein Anfechtungsantrag ist) - wird die Wahl insgesamt von der Unwirksamkeit erfasst; eine "Korrektur" des Wahlergebnisses durch die Feststellung, dass ein Teil der Mitglieder des Ausschusses fehlerhaft bestimmt wurde und andere Personen statt ihrer Ausschussmitglieder geworden sind, ist nicht möglich (vgl. im Falle der Wahl einer zu hohen Zahl von Betriebsratsmitgliedern: BAG vom 29.05.1991 - 7 ABR 67/90). - BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99
Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe
- BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive …
- LAG Hamm, 23.02.2007 - 10 TaBV 104/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Anzahl der zu wählenden …
- LAG Düsseldorf, 31.10.2002 - 5 TaBV 42/02
Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Altersteilzeit, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - 4 TaBV 664/13
Kein Anspruch auf Freistellung von Arbeitsleistung als Vertrauensperson …
- ArbG Berlin, 11.09.2002 - 7 BV 14772/02
Anfechtung einer Betriebsratswahl und Feststellung der Nichtigkeit; Bestimmung …
- BVerwG, 24.02.2015 - 5 P 7.14
Personalratswahl; Anfechtung der Wahl zum Personalrat; Wahlanfechtung; …
- LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 60/02
Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer
- ArbG Düsseldorf, 10.07.2002 - 4 BV 37/02
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Vorliegen eines Verstoßes gegen wesentliche …
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 10 TaBV 137/07
Betriebsratswahl; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit; Wahlfälschung; Nachprüfbarkeit des …
- LAG Hamm, 17.08.2007 - 10 TaBV 37/07
Anfechtbarkeit/Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Aushang, Auslegung der …
- LAG Nürnberg, 18.08.2003 - 9 (4) TaBV 48/02
Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im …
- VG Köln, 17.12.2012 - 33 K 3127/12
Anspruch der antragsberechtigten Dienststelle auf Berichtigung eines …
- VG Köln, 17.12.2012 - 33 K 3125/12
Möglichkeit der antragsberechtigten Dienststelle zur Geltendmachung der …
- VG Köln, 12.11.2012 - 33 K 3126/12
Ermittlung der Zahl der zu wählenden Mitglieder des Personalrats durch Mitzählen …
- LAG Hamm, 12.01.2009 - 10 TaBV 17/07
Betriebsratswahl; Anfechtung; Anfechtungsgrund; Auswirkung auf das Wahlergebnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 20 A 510/12
Wahlberechtigung zur Wahl der Personalvertretung bei Tätigkeit innerhalb einer …
- LAG Köln, 23.07.1999 - 12 TaBV 26/99
Wahlberechtigte Arbeitnehmer
- LAG Nürnberg, 02.05.2005 - 9 TaBV 1/04
Betriebsratsgröße - Beschäftigtenzahl - Vertretungsbefristung - …
- BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 657/92
Befristeter Arbeitsvertrag mit studentischer Aushilfskraft
- ArbG Wesel, 29.09.2010 - 4 BV 34/10
Betriebsratswahl, Nichtigkeit, Bestellung des Wahlvorstandes, Gesamtbetriebsrat, …
- LAG Hamm, 12.10.2007 - 10 TaBV 9/07
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wahlberechtigung und Wählbarkeit von leitenden …
- ArbG Mönchengladbach, 03.07.2002 - 5 (4) BV 18/02
Anforderungen an die Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl; …
- BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 11/03
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl und Anzahl der freizustellenden …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.08.2015 - 5 TaBV 218/15
Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Anzahl gewählter Betriebsratsmitglieder
- LAG Köln, 03.09.2003 - 3 TaBV 88/02
Betriebsratswahl, Anfechtung, Wahlberechtigung, Größe des Betriebsrats, …
- BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 247/92
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 25 TaBV 2219/10
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des gewählten Betriebsrates - keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 219/13
Anfechtung einer Personalratswahl aufgrund fehlerhafter Ermittlung der Zahl der …
- LAG Köln, 13.02.2007 - 9 TaBV 40/06
Betriebsrat; Wahlanfechtung; Betriebsbegriff
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2015 - 5 TaBV 13/15
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfskraft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 20 B 1079/12
Dienststellenzugehörigkeit als Voraussetzung für den Begriff der in der Regel …
- LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 TaBV 1/11
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Größe des Betriebsrats; Berücksichtigung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 2811/12
Ermittlung der Zahl der in der Regel Beschäftigten im Sinne von§ 46 Abs. 4 S. 1 …
- LAG Düsseldorf, 21.11.2002 - 15 TaBV 50/02
Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 2467/12
Verfügen eines vorsitzenden Mitglieds der Geschäftsführung einer Agentur für …
- BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 16/03
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Berücksichtigungsfähigkeit von …
- LAG Hamburg, 28.06.2001 - 7 Sa 107/00
Arbeitnehmereigenschaft der Leiterin einer Zeitungsvertriebsstelle; Persönliche …
- BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern …
- LAG Hamburg, 26.04.2012 - 7 TaBV 14/11
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsratsgröße - Arbeitnehmerbegriff
- BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 190/13
Anfechtung der Wahl des Personalrats bei Vorliegen eines Verstoßes gegen …
- VG Meiningen, 27.03.2013 - 4 P 50004/12
Personalratwahl - Wahlanfechtungsberechtigter Dienststellenleiter bei den …
- VG Gelsenkirchen, 24.09.2012 - 12b K 2360/12
Agentur für Arbeit; Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Wahlanfechtung; …
- ArbG Hamburg, 13.10.2010 - 16 BV 5/10
Betriebsratswahl bei der Axel Springer AG erfolgreich angefochten
- LAG Baden-Württemberg, 16.09.1996 - 15 TaBV 10/96
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Zweck des …
- LAG Düsseldorf, 27.11.2002 - 15 TaBV 50/02
Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl ; …
- LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 64/02
Eingriff in eine angelaufene Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung
- LAG Hessen, 06.01.2000 - 12 TaBV 34/99
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Wahlrecht von beurlaubten Beamten der …
- ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
Betriebsrat, Arbeitnehmer, Leistungen, Gewerkschaft, Arbeitsvertrag, …
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